Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis, dem Jagdschein.
Gemäß des Bundesjagdgesetzes ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, ob der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat. Die in Bayern absolvierte Jägerprüfung ist also bundesweit ohne Wohnsitzwechsel gültig.
Die Voraussetzungen für das Ablegen der Jägerprüfung sind in der Jäger- und Falknerprüfungsordnung (JFPO) festgelegt:
- Mindestalter beträgt 15 Jahre
- Theoretische und praktische Ausbildung muss nachweislich absolviert worden sein
- Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil
|